Die Nanos sind eine Zumutung und im Grunde illegal: Die Migros kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen, nur weil sei ein Piktogramm drauf drucken. Laut EU-Richtlinie für die Sicherheit von Spielsachen dürften Nanos gar nicht im Markt verkauft werden. Denn dort heisst es: «Der besondere Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ und das in Anhang V Teil B der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug aus dem Jahr 2009 beschriebene Piktogramm in Bezug auf Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht für Spielzeug verwendet werden, das für Kinder unter 3 Jahren gedacht ist.»
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Die Nanos sind eine Zumutung und im Grunde illegal: Die Migros kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen, nur weil sei ein Piktogramm drauf drucken. Laut EU-Richtlinie für die Sicherheit von Spielsachen dürften Nanos gar nicht im Markt verkauft werden. Denn dort heisst es: «Der besondere Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ und das in Anhang V Teil B der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug aus dem Jahr 2009 beschriebene Piktogramm in Bezug auf Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht für Spielzeug verwendet werden, das für Kinder unter 3 Jahren gedacht ist.»
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